Wohnflächenberechnung
Einer der größten Risikofaktoren für Verkäufer und Vermieter
Die Wohnflächenberechnung ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Immobilienvermittlung. Sowohl bei Miet- als auch bei Kaufobjekten stellt die Wohnfläche einer Immobilie eine maßgebliche Berechnungsgröße dar. Daraus resultierende Fehler können schnell sehr hohe Streitwerte nach sich ziehen. Um teuren Rechtsstreits vorzubeugen, sollte daher die vorliegende Wohnflächenberechnung detailliert, aktuell und belegbar sein. Wir gehen kein unnötiges Risiko ein und lassen diese Dokumente im Zweifel durch einen zertifizierten Vermessungstechniker prüfen und erneuern.
Die Wohnfläche verändert sich nicht
Die Annahme, dass sich die Wohnfläche einer Immobilie nicht verändert ist leider rechtlich gesehen nicht korrekt. Die Rechtsprechung sowie die Grundsätze der Vermessungs- und Berechnungsmethoden haben sich im Laufe der Zeit verändert. Außerdem werden, je nach Berechnungsmethode (z.B. nach DIN 277 oder nach Wohnflächenverordnung WoFlV) unterschiedliche Flächen zur Wohnfläche hinzu gerechnet. Balkone und Loggien, Wintergärten, Kellerräume und Flächen unter Dachschrägen werden hierbei unterschiedlich bewertet.
Auch die Abweichung von unter 10% ist rechtswidrig
Der weit verbreiteten Meinung, dass eine Abweichung/Toleranzgrenze von unter 10% der Wohnfläche durch den Mieter hinzunehmen sei, hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil Az. VIII ZR 266/14 vom 18. November 2015 ein Ende gesetzt. Somit muss die angegebene Wohnfläche korrekt sein. Entsprechendes gilt durch das Grundsatzurteil auch für den Verkauf von Haus oder Wohnung. Mit der Vermessung durch einen Sachverständigen sichern wir Sie zuverlässig gegen weitere Ansprüche ab.