Energieausweis vorhanden?!
Bei Verkauf und Neuvermietung gesetzlich vorgeschrieben
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewerten und Rückschlüsse auf die Energieeffizienz ermöglichen soll. Die Inhalte, Grundlagen, enthaltenen Informationen, Ausstellungsberechtigte und die Verwendung des Dokuments werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Je nach Baujahr, Größe und Art der Nutzung des Objekts wird einer der beiden Energieausweise, spätestens bei der Vermietung oder dem Verkauf erforderlich.
Pflichten zum Energieausweis
Bei Verkauf oder der Neuvermietung von Bestandsgebäuden muss ein Energieausweis vorhanden sein und Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen bestimmte Inhalte des Energieausweises bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden. Bei Verkauf und Vermietung ohne korrekten, vollständigen oder zulässigen Energieausweis drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000€.
Welcher Energieausweis wird benötigt?
Grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten unterschieden, dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorienterten Energieausweis:
- Bedarfsorientierter Energieausweis
Beinhaltet ein Wohngebäude maximal vier Wohnungen, liegt dessen Bauantrag vor dem 01. November 1977 und entspricht nicht den Mindestanforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977, ist der bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend. Dieser ist darüber hinaus bei Neubau, Nutzungsänderung und Anbauten gemäß Energieeinsparverordnung auszustellen. Zur Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises ist in der Regel ein vor Ort Termin mit Aufnahme und Vermessung von diversen baulichen Gegebenheiten durch einen qualifizierten Objektbesichtiger erforderlich.
- Verbrauchsorientierter Energieausweis
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen oder für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde ist der verbrauchsorientierte Energieausweis ausreichend. Dieser wird anhand der Verbrauchswerte einer zusammenhängenden Abrechnungsperiode von mindestens 36 Monaten erstellt und kann in der Regel ohne vor Ort Termin ausgestellt werden.