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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ImmoIndex Immobilien GmbH

Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden:

§1 Vertrauensverhältnis
Die Tätigkeit der ImmoIndex Immobilien GmbH besteht aus der Vermittlung von Immobilien, Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten. Diese Tätigkeit setzt zwischen dem Auftraggeber und der ImmoIndex Immobilien GmbH ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich die ImmoIndex Immobilien GmbH zu ordnungsgemäßem Geschäftsgebaren verpflichtet.

§2 Provisionsanspruch bei Immobilienvermittlung
Mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptauftrages entsteht der Provisionsanspruch der ImmoIndex Immobilien GmbH, wobei die Provision als verdient und fällig gilt, sobald der Hauptauftrag (Kauf- oder Mietvertrag) aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung durch die ImmoIndex Immobilien GmbH zustande gekommen ist. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung. Soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist, gelten die folgenden Provisionssätze (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%):
– Verkauf von Wohnimmobilien und Grundstücken: 3,57% (inkl. MwSt.) vom Käufer und 3,57% (inkl. MwSt.) vom Verkäufer
– Vermietung von Wohnimmobilien: 2,38 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.)
– Vermietung von Gewerberäumen: 3,57 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.) bei einer vereinbarten Mietdauer bis 5 Jahren, ansonsten 3% der gesamten sich ergebenden Vertragssumme über die gesamte Laufzeit
– Erbbaurechte: 2,38facher Jahreserbbauzins

§3 Haftungsbeschränkung
Die ImmoIndex Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, etc. vom Verkäufer/Vermieter bzw. von dessen beauftragtem Vertreter stammen und von der ImmoIndex Immobilien GmbH auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf deren Richtigkeit hin zu prüfen. Die ImmoIndex Immobilien GmbH, welche diese Informationen lediglich weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Vorbehalten bleiben Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf. Ansonsten haftet die ImmoIndex Immobilien GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit der Kunde durch das Verhalten der ImmoIndex Immobilien GmbH keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§4 Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die ImmoIndex Immobilien GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde. Sollten gesetzliche Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§5 Doppeltätigkeit
Die ImmoIndex Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig oder unentgeltlich tätig sein.

§6 Vertraulichkeit
Sämtliche von der ImmoIndex Immobilien GmbH bereitgestellten Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für unseren Kunden bestimmt. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, welche zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Erfolgt ein Verstoß gegen diese Bestimmung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptauftrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der ImmoIndex Immobilien GmbH die Provision in ursprünglicher Höhe zu entrichten.

§7 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des Hauptauftrages (Kauf- oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptauftrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

§8 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Provisionspflicht des Auftraggebers besteht auch bei einem Ersatz- oder Folgegeschäft, welches innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen wird. Ein solches Geschäft liegt vor, wenn z.B. eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit erfolgt (z.B. Abschluss eines Kaufvertrags anstelle eines Mietvertrags)

§9 Sachverständigentätigkeit
Die regelmäßigen Leistungen unserer Sachverständigen beziehen sich auf die Tätigkeiten als Immobilienmakler der ImmoIndex Immobilien GmbH. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ImmoIndex Immobilien GmbH finden daher Anwendung insofern beim Abschluss von erweiterten Leistungen unserer Sachverständigen, wie z.B. der Erstellung von Gutachten die nicht im Rahmen unserer Tätigkeit als Immobilienmakler erstellt werden, keine gesonderten allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgegenstand wurden.

§10 Immobiliardarlehensvermittlung
Im Zuge der Immobiliardarlehensvermittlung durch unsere Immobiliardarlehensvermittler findet das jeweils geltende Recht Anwendung sofern keine gesonderten Regelungen durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ImmoIndex Immobilien GmbH Vertragsgegenstand wurden.

§11 Datenschutz
Zur Ausübung ihrer Tätigkeit und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ist die ImmoIndex Immobilien GmbH berechtigt, notwendige personen- und objektbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zum Zwecke der Anfrage ggf. an Dritte zu übermitteln. Dies erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§12 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall, dass ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§13 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der zuvor aufgeführten Bedingungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien  durch eine Regelung ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt und welche den übrigen Vertragsbestimmungen nicht zuwider läuft.

Stand: Januar 2022

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